Eine Strafverfügung ist in Österreich eine Sanktionsmöglichkeit bei Verwaltungsübertretungen gemäß §§ 47 bis 49 Verwaltungsstrafgesetz 1991.
Wie auch die Anonymverfügung und die Organstrafverfügung gehört die Strafverfügung zum abgekürzten Verfahren im österreichischen Verwaltungsstrafrecht. Diese drei Verfügungsformen sollen die Behörde entlasten und es ihr unter gewissen Voraussetzungen ermöglichen, Verwaltungsstrafen verhängen zu können, ohne vorher ein Ermittlungsverfahren führen zu müssen.