Die Ersatzreserve ist eine historische Form der Reserve der Bundeswehr und bestand aus allen Wehrpflichtigen, die ihren Grundwehrdienst nicht abgeleistet haben. Im Verteidigungsfall hätte auch die Ersatzreserve zum Wehrdienst herangezogen werden können. Unterschieden wurden die Ersatzreserve I und Ersatzreserve II, wobei der Tauglichkeitsgrad der ersteren höher war.