[1] das (oft staatlich verordnete) Anbringen einer Flagge in einer besonderen Form, um Trauer auszudrücken, insbesondere auf halbmast
Bei der Trauerbeflaggung werden Flaggen nicht vollständig gesetzt, um Trauer auszudrücken. Trauerbeflaggung kann zum Beispiel beim Tod eines wichtigen Staatsmannes oder auch zur Erinnerung an vielbeachtete Ereignisse mit Todesfolgen wie z. B. die Terroranschläge des 11. September 2001 angeordnet werden.
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