Als Militär, Streitmacht oder Streitkräfte bezeichnet man die mit Kriegswaffen ausgestatteten Träger der Staatsgewalt, die hoheitlich mit der Gewährleistung der äußeren Sicherheit betraut sind und zusätzlich in den meisten Staaten auch als Verstärkung der Polizei zum Schutz der inneren Sicherheit bei besonderem Bedarf eingesetzt werden können.
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