Ein Härtefall ist ein atypischer Sachverhalt, der erheblich vom gesetzlich vorgesehenen Normalfall abweicht und deshalb Ausnahmeregelungen oder -entscheidungen gerechtfertigt erscheinen lässt. Bei dem Begriff Härtefall handelt es sich um einen unbestimmten, allgemein formulierten Rechtsbegriff, der bei der Rechtsanwendung im Einzelfall präzisiert werden muss. Die Rechtsanwendung unterliegt, anders als Ermessensentscheidungen, der uneingeschränkten richterlichen Überprüfung.