Der Bezirkshauptmann oder die Bezirkshauptfrau ist in Österreich der oberste Verwaltungsbeamte einer Bezirkshauptmannschaft. Er ist Leiter der Behörde und vertritt die Bezirkshauptmannschaft nach außen. Im Katastrophenfall ist der Bezirkshauptmann Leiter des Bezirksführungsstabes und damit oberster Einsatzleiter des Bezirks.