[1] Maßnahmen und Vorrichtungen zum Schutz vor den schädigenden Wirkungen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung [2] Sorgfalt : Artenschutz, Datenschutz, Denkmalpflege
Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen von ionisierender und nicht ionisierender Strahlung aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen. Der Begriff wird überwiegend – und auch in diesem Artikel – nur auf ionisierende Strahlung angewendet, spielt aber auch beispielsweise in der Lasertechnik eine Rolle.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Strahlenschutz | radiation protection/shielding | en |