Demurrage oder Demourage (deutsch Liegegeld) ist in der Seeschifffahrt die Vergütung des Befrachters an den Verfrachter, wenn die in der Charterpartie vereinbarte Lade- oder Löschzeit eines Frachtschiffes überschritten wird. Die Höhe der Demurrage wird zwischen Befrachter und Verfrachter in der jeweiligen Charterpartie vereinbart.