Vertragszahnarzt ist ein niedergelassener Zahnarzt mit einem Kassenzahnarztsitz. Auf die Erteilung der vertragszahnärztlichen Zulassung besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch jedes approbierten Zahnarztes, sofern er die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Zulassung setzt den Eintrag in ein Zahnarztregister voraus, das von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) geführt wird, die das Vertragszahnarztwesen organisieren. Sie erfolgt auf Beschluss eines Zulassungsausschusses und gilt nur für den Bezirk des Kassenarztsitzes.