Bei einem regressiven Tarifverlauf nimmt die prozentuale Steuer- oder Beitragsbelastung mit zunehmendem Einkommen ab. In der Steuerlehre dient der Verlauf des Durchschnittssteuersatzes als namensgebendes Kriterium. Steuer- und Beitragszahler mit einem höheren Einkommen müssen dadurch einen niedrigeren prozentualen Anteil ihres Einkommens abführen. Im allgemeinen Sprachgebrauch und teilweise in der Rechtsprechung (Schweiz) wird häufig auch der Begriff degressiver Tarifverlauf dafür verwendet.