Ein Kirchengesetz ist eine Rechtsquelle des Kirchenrechts. Ebenso wie ein staatliches Gesetz handelt es sich um eine generell-abstrakte Norm. Für das kanonische Recht definierte Thomas von Aquin das Gesetz als eine Anordnung der Vernunft, die zum Gemeinwohl von demjenigen promulgiert ist, der die rechtmäßige Gewalt innehat.