Die Wehrdienstgerichte sind Bundesgerichte, die in Deutschland über Rechtssachen der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und Wehrbeschwerdeordnung (WBO) entscheiden. Erstinstanzlich entscheidet das Truppendienstgericht, in der zweiten Instanz ein Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts.
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