[1] Gericht, das über Rechtsangelegenheiten bezüglich der Wehrdisziplinarordnung und der Wehrbeschwerdeordnung entscheidet
Die Wehrdienstgerichte sind Bundesgerichte, die in Deutschland über Rechtssachen der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und Wehrbeschwerdeordnung (WBO) entscheiden. Erstinstanzlich entscheidet das Truppendienstgericht, in der zweiten Instanz ein Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts.
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