[1] Polizei, Vollziehungsbeamte : Polizeigewerkschaft, Polizeirecht, Polizeireform
Polizeiverordnungen, in einigen Bundesländern auch Verordnungen über die öffentliche Sicherheit und Ordnung genannt, sind Rechtsverordnungen, die durch die Exekutive erlassen werden können und der Gefahrenabwehr dienen. Voraussetzung einer Polizeiverordnung ist eine allgemeine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die es abzuwehren gilt. Polizeiverordnungen sind Rechtsnormen, die wie ein Gesetz abstrakt-generelle Wirkung haben, d. h. für eine unbestimmte Vielzahl von Sachverhalten und Personen gelten.