[1] Freiheit : Autonomie, Befugnis, Bürgerrecht [2] Absolut : Eigenverantwortung, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung,
Unter Selbstverwaltung versteht die Rechtswissenschaft die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbständigte Organisationen. Damit werden die Bürger unmittelbar an der Erfüllung staatlicher Aufgaben beteiligt. Selbstverwaltung ist damit ein grundsätzlich wichtiger Baustein einer lebendigen Demokratie und ermöglicht den Betroffenen eine eigenverantwortliche Mit-Gestaltung (Subsidiaritätsprinzip). Dem wird begrifflich die staatliche Verwaltung gegenübergestellt, was insoweit ungenau ist, als auch Träger der Selbstverwaltung Teil der staatlichen Verwaltung im weiteren Sinne sind. Typische Organisationsform der Selbstverwaltung ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von ihr gesetzten Normen ergehen im Normalfall als autonome Satzungen. Sie kann meist von ihren Mitgliedern Beiträge erheben.
Wort | Synonyme |
Selbstverwaltung | Selbstbestimmtheit |
Selbstverwaltung | Unabhängigkeit |
Selbstverwaltung | Souveränität |
Selbstverwaltung | Autonomie |
Selbstverwaltung | Eigengesetzlichkeit |
Selbstverwaltung | Selbstbestimmungsrecht |
Selbstverwaltung | Selbstbestimmung |