Die Jahresabrechnung ist die nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) jährlich nach dem Wirtschaftsjahr fällige Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Jahresabrechnung muss vom Verwalter erstellt und von der Wohnungseigentümerversammlung beschlossen werden.
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