[1] Linguistik: Schriftsprache der Kanzleien in frühneuhochdeutscher Zeit [2] allgemein: gelegentlich für Amtssprache
Als Kanzleisprache wird allgemein dasjenige Idiom bezeichnet, das für amtliche Schriftsätze der höfischen sowie im Heiligen Römischen Reich auch stadtstaatlichen Kanzleien Verwendung findet. Der Begriffsgebrauch ist seit dem 18. Jahrhundert nachweisbar.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 2 | Kanzleisprache | kanslispråk | sv |