Ein Beisitzer ist eine Person, die in einem Gremium mitwirkt.
Die Aufgabe eines Beisitzers besteht im Wesentlichen darin, ungeachtet des Inhalts einer Sache, eine allgemein korrekte und faire Beurteilung und fairen Verfahrensablauf sicherzustellen und eine objektive Beurteilung des Beschuldigten sicherzustellen.
Im österreichischen Disziplinarrecht des Beamtendienstrechts u. a., fungiert ein(e) Bürgermeister(in) als „Beisitzer(in)“ in einer von der jeweiligen Landesregierung bestellten Disziplinarkommission. Mehr lesen