[1] Flugzeug : Ballonfahrer, Bordingenieur, Bruchpilot [2] Fiktiver Charakter:
Ein Flugschüler ist eine Person, die zum Erwerb oder zur Erweiterung einer Fluglizenz an einer Flugschule durch entsprechende Fluglehrer ausgebildet wird. In Deutschland ist dazu in der Regel eine Bestätigung durch die obere Luftfahrtbehörde des für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Landes notwendig.