[1] Antike: gewählter Vertreter der römischen Plebejer, das Amt war immer an zwei Personen auf ein Jahr vergeben
Volkstribun, lateinisch tribunus plebis, war ein Magistrat, das heißt ein gewählter politischer Amtsträger in der Römischen Republik. Welche Stellung das Amt im cursus honorum hatte und ab wann es überhaupt dazu gezählt werden kann, ist umstritten. Der Amtsantritt der Volkstribune erfolgte stets am 10. Dezember des Jahres.
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