Gussfehler sind qualitative Mängel an Gussteilen, die ein Verwerfen des Gussstückes erfordern (Ausschuss) oder mit diversen Nachbehandlungsmaßnahmen so behoben werden können, dass das fehlerhafte Gussteil verwendungsfähig wird oder der Fehler gar beseitigt werden kann. Auch bei Anwendung größter Sorgfalt bei den Erschmelzungs-, Gieß-, Wärmebehandlungs- und Qualitätsherstellungstechnologien bleibt bei der Herstellung von Gussteilen ein letztes unbeeinflussbares Risiko, da dieser Produktionszweig komplizierte Einflussbedingungen schafft, deren ungünstiges Wirken zu Qualitätsmängeln führen kann.