Abtprimas nennt man seit dem späten 19. Jahrhundert den Leiter einer Ordenskonföderation. Eine Konföderation ist der Zusammenschluss verschiedener Ordenskongregationen, die wiederum von den einzelnen ihnen anhängenden Klöstern gebildet werden. Der Abtprimas zählt zu den im Kirchenrecht erwähnten „höheren Oberen“, seine Kompetenzen ergeben sich jedoch im Wesentlichen aus dem Eigenrecht des betreffenden Ordens.