[1] Recht, sich als Gast an einem bestimmten Ort aufzuhalten
Das Gastrecht ist die befristete und widerrufliche Berechtigung, als Besucher in einer anderen als seiner eigenen Umgebung, besonders in einem Personenkreis, zu dem er nicht fest gehört, zu bestimmten Zwecken vorübergehend anwesend zu sein und die Gastfreundschaft anderer in Anspruch zu nehmen.
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