Bagatelldelikte sind im deutschen Strafverfahrensrecht Straftaten von geringer Bedeutung. Der Rechtsbegriff Bagatelldelikt ist im Gesetz nicht legal definiert, wird aber allgemein in der Rechtspraxis für so genannte „geringfügige Straftaten“ verwendet.
| Wort | Synonyme |
| Bagatelldelikt | Kavaliersdelikt |
| Bagatelldelikt | lässliche Sünde |