Bagatelldelikte sind im deutschen Strafverfahrensrecht Straftaten von geringer Bedeutung. Der Rechtsbegriff Bagatelldelikt ist im Gesetz nicht legal definiert, wird aber allgemein in der Rechtspraxis für so genannte „geringfügige Straftaten“ verwendet.
Wort | Synonyme |
Bagatelldelikt | Kavaliersdelikt |
Bagatelldelikt | lässliche Sünde |