Als Grundorgane bezeichnet man in der Pflanzenmorphologie Sprossachse, Blatt und Wurzel. Die Grundorgane können nicht voneinander abgeleitet werden, „sie sind nicht homologisierbar und sie üben verschiedene Basisfunktionen aus“. Es sind Grundorgane, weil aus ihnen alle anderen Organe abgeleitet werden können. Ihre Lage im Gefüge, „ist bei den Kormophyten stets gleich: Blätter stehen immer an Sprossachsen, niemals an Wurzeln“.