In Deutschland werden im Rahmen der Heilfürsorge Krankheitskosten bestimmter Beamtengruppen und Zivildienstleistender sowie von Strafgefangenen und Maßregelvollzugspatienten von deren Dienstherrn bzw. den Bundesländern übernommen. Folgende Beamte erhalten freie Heilfürsorge :Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei, soweit sie sich nicht unwiderruflich für Beihilfe entschieden haben,
Polizeivollzugsbeamte der Länder,
Beamte in einigen Bundesländern im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen,
Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind,
Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten.