Doppelbesteuerung oder Mehrfachbesteuerung bezeichnet die Situation, in der ein Steuerobjekt bei demselben Steuersubjekt innerhalb eines identischen Zeitraums bei einem Steuerregime oder bei mehr als einem Steuerregime einer gleichartigen Besteuerung unterliegt. In den meisten Fällen ergibt sich Doppelbesteuerung dadurch, dass Steuerregime im Rahmen des Souveränitätsprinzips zugleich auf das Universalitätsprinzip und auf das Belegenheitsprinzip zurückgreifen. Doppelbesteuerung bedeutet eine erhebliche Einschränkung der allgemeinen Freizügigkeit – insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit – und sollte daher idealerweise vermieden werden.