Der Begriff Aufsichtsbehörde bezeichnet in erster Linie ein Gremium oder eine Organisation des Staates, welche eine Aufsichtsfunktion über privatrechtliche oder andere staatliche Institutionen ausübt. Es handelt sich um Instanzen der Staatsverwaltung, die in einem Ministerium, einer speziellen Abteilung oder einer eigenständigen Behörde angesiedelt sind. Die Aufsichtsbehörde ist gegenüber der beaufsichtigten Institution teilweise weisungsbefugt. Oft werden einige Aufgaben der Aufsichtsbehörde, zum Beispiel Kontrollfunktionen, auch an privatrechtliche Betriebe oder Einzelpersonen in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages delegiert. Mehr lesen