Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist eine gerichtliche Entscheidung über die Höhe der Prozesskosten, die eine Prozesspartei an eine andere Partei erstatten muss. Es handelt sich um einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel. Das Festsetzungsverfahren wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf (Kostenfestsetzungs-)Antrag einer Partei durchgeführt. Es ist in §§ 103 ff. ZPO geregelt. Funktionell zuständig ist der Rechtspfleger.