[1] Mitwirkung bei einer abgelehnten/für unrecht gehaltenen Handlung
Komplizenschaft heißt Mittäterschaft und ist im Strafrecht definiert als Dreischritt von Entschlussfassung, Planung und Durchführung einer kriminellen Tat. Durchläuft eine Gruppe diese drei Schritte miteinander, wird sie der Komplizenschaft, auf die eine relativ hohe Strafe verhängt wird, schuldig gesprochen. Komplizenschaft lässt sich rechtlich von Gehilfenschaft, Anstiftung oder Nebentäterschaft unterscheiden, denn in allen drei Formen ist die Intensität der Zusammenarbeit lockerer.
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Wort | Synonyme |
Komplizenschaft | Mittäterschaft |
Komplizenschaft | Tatbeteiligung |
Komplizenschaft | Kumpanei |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Komplizenschaft | complicità | it | ||
complicidad | es | f |