[1] Recht: vertragliche Regelung zwischen Eheleuten (meist vor der Ehe geschlossen), die die Aufteilung des Vermögens (beispielsweise Geld, Grundbesitz) und der gegenseitigen Ansprüche (beispielsweise Versorgungs-, Rentenansprüche) insbesondere im Fall einer Trennung (Scheidung) regelt; ein Ehevertrag muss in Deutschland vor einem Notar geschlossen werden
[2] : Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen.