[1] primäre Bedeutung: der Kauf von Wein bei einem Weinhändler [2] übertragen: die Besiegelung eines Geschäftes, wobei zur Bestätigung ein Wein getrunken wird [3] übertragen: die Draufgabe im Sinne eines Trinkgeldes beim Abschluss eines Geschäftes
Mit Weinkauf wurde vom 16. bis ins frühe 19. Jahrhundert ein Antrittsgeld bzw. eine Hofübernahmegebühr bezeichnet, das bei Übernahme eines Kolonats von einem Leibeigenen und vielfach auch bei der Übernahme eines Meierhofs von dem Meier an den Grundherrn zu zahlen war.
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