[1] Parlament : Bundestagsausschuss, Bundestagspräsidium, Fraktionsspitze
Der Koalitionsausschuss ist ein mit parteipolitisch sowie exekutiv führenden Personen aus der Bundes- sowie der Bundesländerebene bestücktes Gremium einer Regierungskoalition. Grundsätzlich kommt Koalitionsausschüssen die Aufgabe zu, die Zusammenarbeit zwischen Koalitionspartnern in Regierung, im Bundestag und möglichst auch im Bundesrat zu koordinieren. Je nach Vereinbarung werden Ausschusssitzungen regelmäßig oder nur im Falle besonderer Differenzen zwischen den beteiligten Akteuren einberufen. In der Praxis haben sich zudem ad hoc angesetzte Gremiumssitzungen ergeben. Mitglieder von Koalitionsausschüssen sind in der Regel Vertreter der Regierung, der Fraktionen sowie der die Regierung tragenden Parteien. Steuerungspositivistisch formuliert, ist es das Anliegen der Mitglieder von Koalitionsausschüssen, die jeweiligen Auffassungen einerseits zu repräsentieren und andererseits im Koalitionsausschuss gefundene Vereinbarungen mit Hilfe der Autorität der Ausschussmitglieder in den formalen Gremien durchzusetzen.