[1] Rundfunksender, der sich auf bestimmte Sendeformate oder Inhalte spezialisiert hat [2] Fernsehen, Video : Kinderfernsehen, Schulfernsehen, Spartenkanal
Als Spartenprogramm wird im Medienrecht ein Hörfunk- oder Fernsehprogramm bezeichnet, das sich auf spezielle Themen und Sendeformate spezialisiert. Typische Spartenprogramme bieten beispielsweise im Fernsehbereich die Musiksender und Nachrichtenkanäle oder im Radiobereich die Top40-Radiostationen der USA, deren Airplay sich auf die aktuellen Hits aus der Hitparade beschränkt. Gegensatz ist das Vollprogramm.
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