Unter Energiesicherheit wird die Versorgungssicherheit mit Energie verstanden. Energiesicherheit hat ökonomische, ökologische, soziale und geopolitische Bedeutung, weshalb die kurz- wie langfristige Gewährleistung der Energiesicherheit ein wichtiges Politikziel ist. Gemäß Artikel 3 des Energiegesetzes wird Energiesicherheit definiert als Zustand der Wirtschaft, welcher die Deckung des aktuellen und perspektivischen Bedarfs der Verbraucher an Brennstoffen und Energie auf eine technisch wie wirtschaftlich sinnvolle Weise und entsprechend der Anforderungen des Umweltschutzes sicherstellt. Nach Ren und Sovacool wird die Energiesicherheit durch die vier Faktoren Availability (Vorhandensein), Affordability (Erschwinglichkeit), Acceptability (Akzeptanz) und Accessibility (Zugänglichkeit) charakterisiert.