Mit dem Begriff Geheimschutz bezeichnet man ein staatliches Instrumentarium zur Anwendung im staatlichen Bereich und in der privaten Wirtschaft, das darauf abzielt, Geheimnisse vor allgemeiner Kenntnisnahme zu sichern. Die Rechtsprechung (Judikative) ist im demokratischen Rechtsstaat von eigener Kompetenz der Geheimhaltung ausgenommen. Personen können keine Verschlusssache sein.