Die Evidenzzentrale ist die Erfassungsstelle der Deutschen Bundesbank, bei der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Finanzunternehmen vierteljährlich nach Art. 394 CRR Großkredite und gemäß § 14 KWG Millionenkredite als Teil ihres Meldewesens melden müssen.