Die Schengener Abkommen sind internationale Übereinkommen insbesondere zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Infolge der Einbeziehung der Abkommen und des darauf aufbauenden Rechts in den Rechtsrahmen der Europäischen Union (Schengen-Besitzstand) gelten die Bestimmungen der Schengener Abkommen als EU-Rechtsakte weiter und wurden mittlerweile fast vollständig durch verschiedene andere Rechtsakte ersetzt. Trotzdem wird auch weiterhin in diesem Zusammenhang vom „Schengen-Besitzstand“ gesprochen; dieser bildet einen wesentlichen Pfeiler des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ der Europäischen Union. Da sich der Anwendungsbereich des Schengen-Besitzstandes nicht mit dem Gebiet der EU-Mitgliedstaaten deckt, wird in diesem Zusammenhang vom Schengen-Raum bzw. den Schengenstaaten gesprochen.