[1] Form mit abweichenden/besonderen Merkmalen
Eine Ausnahme findet neben der Alltagssprache als Fachwort in vorrangig in der Philosophie und der Jurisprudenz seine Anwendung. Sie bezeichnet einen Fall, der nicht von einer Regel abgedeckt ist oder sich im Widerspruch zu einer gegenwärtigen Regel befindet. Insbesondere wurde der Begriff der Ausnahme durch den Theologen Søren Kierkegaard geprägt, dessen Begriffsarbeit von Schmitt in die Rechtsphilosophie und von Jaspers in die Existenzphilosophie eingeführt wurde. Weiterhin findet sich im Spätwerk Heideggers Vom Ereignis eine Weiterentwicklung des Begriffes, die starke Parallelen zur Mystik aufweist.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Sonderform | special form | en |