Seigneur nannte sich in Frankreich ehemals jemand, der ein Lehen der Krone mit allen damit verbundenen Rechten über Person und Eigentum besaß. Diese Form der Herrschaft nannte man Seigneurie, den Inbegriff der Rechte aber, die dem Seigneur gebührten, Seigneuriage, und den Seigneur selbst Seigneur justicier, weil er die hohe oder niedere Gerichtsbarkeit über sein Lehen ausübte. Seit der Aufhebung des Lehnswesens am 4. August 1789 gab es diesen Status nicht mehr; der Titel wurde nur noch gegenüber souveränen Fürsten und Prinzen aus deren Familie benutzt.