[1] Entlassung aus dem Polizeigewahrsam [2] Für diese Bedeutung fehlt noch eine Definition. [3] Recht: (partielles) Ende des Einstehenmüssens für die Erfüllung einer Verpflichtung, (partieller) Ausschluss des (grundsätzlich gegebenen) Einstehenmüssens für die Erfüllung einer Verpflichtung [4] Sachenrecht: Ende der zwecks Verwertung bestehenden Zugriffsmöglichkeit auf einen Gegenstand, der eine Forderung sichert
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