Ob eine Stellenbewerberin schwanger ist, geht den Arbeitgeber nur dann etwas an, wenn die Arbeit von einer werdenden Mutter nicht ausgeführt werden kann (Tänzerin, Model oder Ähnliches).
Eine aufgetakelte Stellenbewerberin (Anita Weber, die auch unter anderer Haartracht als Juristin Gisela Hotz ins Geschehen eingreift), ist sich für die anfallenden Arbeiten zu schade.
Aufgrund des Diskriminierungsverbots in Art. 3 des Gleichstellungsgesetzes darf hingegen grundsätzlich nicht nach einer Schwangerschaft der Stellenbewerberin gefragt werden.
Beide Parteien lehnten am Donnerstag den Vorschlag des Arbeitsgerichts ab, wonach der Arbeitgeber der abgelehnten Stellenbewerberin 1650 Euro zahlen sollte.
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Neben der Arbeit bei einer dubiosen Schneeballfirma hätte die kreative Stellenbewerberin einen 50-Prozent-Posten bei einer Firma annehmen können, die nach Asien exportiert.
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oeroer15Wie sind Silben und deren Trennung in der deutschen Sprache für Stellenbewerberin? Stel•len•be•wer•be•rin