Die Lebensarbeitszeit ist die Summe der Zeiten, die eine Person während ihres Lebens für Erwerbsarbeit aufwendet, gemessen in Jahren. Als Beginn der Lebensarbeitszeit gilt in der Regel der Zeitpunkt, an dem die betreffende Person ihre erste Erwerbsarbeit aufnimmt; als ihr Ende wird der Zeitpunkt bestimmt, an dem die Person in den Ruhestand tritt, an dem sie erwerbsunfähig wird bzw. aus anderen Gründen endgültig aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Die durch die Differenz zwischen den beiden Zeitpunkten ermittelte Brutto-Lebensarbeitszeit wird durch Wehrdienst, Kriegsjahre, unbezahlte Ausbildung, Studium, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit usw. verkürzt. Durch Subtraktion der entsprechenden Zeiten von der Brutto-Lebensarbeitszeit errechnet man die Netto-Lebensarbeitszeit.