Unter Importzoll, auch Einfuhrzoll oder Einfuhrabgaben genannt, versteht man Abgaben, die auf Waren, Kapital und Dienstleistungen erhoben werden. Diese Abgaben umfassen neben Zöllen auch alle weiteren Abgaben und Steuern, insbesondere auch Umsatzsteuern. Zu zahlen sind diese Abgaben von inländischen Konsumenten und Unternehmen, sobald die Waren die Grenzen des jeweiligen Zollgebietes überqueren.