Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag (ZB) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Krankenkassen haben damit ein zusätzliches Mittel, finanzielle Engpässe auszugleichen. Zum anderen soll er den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung fördern und für Kostenbewusstsein auf Versichertenseite sorgen. Den Zusatzbeitrag müssen die Krankenkassenmitglieder alleine tragen. Das heißt, auch Beitragssteigerungen in der Zukunft bezahlen die Mitglieder allein. Politisch wird in den vergangenen Jahren eine intensive Debatte über die "Wiederherstellung der Parität", also der hälftigen Finanzierung der Beiträge durch Arbeitgeber und Versicherte geführt.