[1] ein Asyl, das meist von einer Kirchengemeinde in Räumen der Kirche gewährt wird [2] Aufenthaltsort : Asyl, Gemeinschaftsunterkunft, Kirchenasyl
Kirchenasyl bedeutet heute die vorübergehende Aufnahme von Flüchtlingen durch eine Pfarrei oder Kirchengemeinde zur Abwendung einer von den Gemeindemitgliedern als für die Schutzsuchenden an Leib und Leben bedrohlich angesehenen Abschiebung. Es bezweckt grundsätzlich eine Wiederaufnahme oder erneute Überprüfung des asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahrens bzw. eine Härtefallprüfung durch die dafür zuständigen staatlichen Behörden. In Deutschland hat das Kirchenasyl seit der Einführung der Härtefallkommissionen an praktischer Bedeutung verloren.
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