Die Pfandkehr ist die strafbare Vereitelung eines Pfandrechts, eines Nutznießungsrechtes, eines Gebrauchsrechtes oder eines Zurückbehaltungsrechtes. Die Pfandkehr ist im deutschen Recht nach § 289 StGB strafbar und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert.