Als Vergabeordnung beziehungsweise Vergabe- und Vertragsordnung werden in Deutschland folgende drei Klauselwerke für Vergaben bezeichnet: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)