Als Eingangsformel gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere von Urteilen, werden oder wurden benutzt: Im Namen des Volkes: Mehrzahl der deutschen Gerichte
Im Namen des Deutschen Volkes: Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Formulierung wird in der Praxis des Gerichts aber aufgrund ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit nicht verwendet.
Im Namen des Freistaats Bayern: Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Im Namen des Reichs: Reichsgericht und Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich
Im Namen des Rechts: deutsche Gerichte in der Besatzungszeit
Im Namen der Republik: österreichische Gerichte
Im Namen von Fürst und Volk: liechtensteinische Gerichte.
Au nom du peuple français : französische Gerichte