Ein Grundlagenbescheid ist ein Verwaltungsakt, der für die Festsetzung einer Steuer bindend ist. Der Steuerbescheid, der aufgrund der Feststellung des Grundlagenbescheides erlassen wird, wird als Folgebescheid bezeichnet. Ein Grundlagenbescheid ist für den Folgebescheid nur bindend, wenn die Bindung gesetzlich angeordnet wird.