[1] erzwungener Umtausch eines Betrags aus einer Währung in eine andere
Als Zwangsumtausch bezeichnet man die staatlich erzwungene Abgabe von Werten gegen vermeintlich Gleichwertiges: umgangssprachlich den erzwungenen Umtausch von Devisen bei der Einreise in bestimmte Länder, insbesondere
bei der Einreise in sozialistische Länder des RGW, siehe Mindestumtausch
bei der Einreise nach Myanmar, siehe Kyat
den erzwungenen Umtausch von Vermögenswerten in staatliche Schuldverschreibungen, zum Beispiel unter August III. (Polen)
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